Auf Deutschlands Diabetiker dürften höhere Kosten zukommen. Millionen Diabetes-Typ-2-Betroffene sollen offenbar künftig für die Kosten ihrer Harn- und Blutzuckerteststreifen selbst aufkommen.
Teststreifen gelten im Bereich der Krankenversicherung als Arzneimittel und gehen damit in die Berechnung der Arzneimittelausgaben und der Richtgrößen ein. Bei der Verordnung muss zwischen insulin- und nichtinsulinpflichtigen Patienten unterschieden werden.
Zum 01.05.2014 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen („BASt“) eine neue Fassung der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ veröffentlicht. In diesen Leitlinien findet sich eine Zusammenstellung von körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können.